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   KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08, 1 W 339/08   

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https://dejure.org/2008,4851
KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08, 1 W 339/08 (https://dejure.org/2008,4851)
KG, Entscheidung vom 29.08.2008 - 1 W 251/08, 1 W 339/08 (https://dejure.org/2008,4851)
KG, Entscheidung vom 29. August 2008 - 1 W 251/08, 1 W 339/08 (https://dejure.org/2008,4851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG; Folgen einer unterlassenen Einlegung einer sofortigen Beschwerde und eines unterlassenen Antrags auf Aufhebung der Haftanordnung auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 7 Abs. 1; AufenthG § 106 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; FreihEntzG § 10 Abs. 2; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3; AsylVfG § 14; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, einstweilige Anordnung, sofortige Beschwerde, Zwei-Wochen-Frist, Feststellungsantrag, Rechtsweggarantie, Feststellungsinteresse, Antragsfrist, Aufhebungsantrag, Auslegung, Drittstaatenregelung, Asylgesuch, Aufenthaltsgestattung, ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; AufenthG § 106 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 106 Abs. 2
    Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtsiwdrigkeit der Abschiebungshaft nach Erledigung der Hauptsache - Zum Umfang der Rechtskraft eines Haftbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Zwar rechtfertigt nach der neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allein das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitierungsinteresse den Feststellungsantrag auch prozessual überholter Maßnahmen (BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschl. vom 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04 - in juris m.w.N.) Die genannte Entscheidung des BVerfG befasst sich aber nur mit der Beschwerde gegen einen vollzogenen Haftbefehl nach § 114 StPO, die nicht befristet ist.

    Die Aufhebung des Haftbeschlusses ist aber das "wesensgleiche" Plus zur Feststellung, dass die Abschiebungshaft rechtswidrig ist; mit der Aufhebung der Haft wird die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit praktisch umgesetzt (BVerfG, Beschl. vom 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04 - a.a.O.).

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Auch wenn bei Verhängung von Abschiebungshaft ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft grundsätzlich zu bejahen ist, erlaubt dies keinen Feststellungsantrag losgelöst vom bestehenden Rechtsschutzsystem (OLG München, OLGR München 2005, 772 -774).

    Ob das Gericht darüber hinaus aber befugt ist, im Rahmen eines Aufhebungsantrags gemäß § 10 Abs. 2 FreihEntzG, den ergangenen Haftbeschluss und die vollzogene Abschiebungshaft für von Anfang an rechtswidrig zu erklären - so aber OLG Düsseldorf (Beschluss vom 24.7.2002, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; kritisch hierzu OLG München, OLGR München 2005, 772 -774), erscheint angesichts der eingetretenen Rechtskraft des Beschlusses zweifelhaft.

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Eine Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft ergibt sich nicht aus einem Verstoß des Antragstellers gegen das Beschleunigungsgebot, wonach die Ausländerbehörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen muss, um den Vollzug der Abschiebehaft auf eine möglichst kurze Dauer zu beschränken (BGHZ 133, 235, 239; Renner, AuslRecht, 8. Aufl., § 62 Rn. 11).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Denn in einem solchen Fall ist die sofortige Beschwerde auch mit dem Ziel zulässig, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung festzustellen (seit BVerfG, NJW 1997, 2163 ständige Rspr.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Doch gebietet der nach Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtschutz die Annahme eines Rechtsschutzinteresses in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe, in denen sich eine direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanzen kaum erlangen kann (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220, 238 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Doch gebietet der nach Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtschutz die Annahme eines Rechtsschutzinteresses in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe, in denen sich eine direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanzen kaum erlangen kann (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220, 238 ff).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Das trägt die Schlussfolgerung des Landgerichts, der Beschwerdeführer werde voraussichtlich seine Abschiebung in einer Weise behindern, welche nicht durch einfachen Zwang überwunden werden kann (BGH, NJW 1986, 3024; BGH, FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Das trägt die Schlussfolgerung des Landgerichts, der Beschwerdeführer werde voraussichtlich seine Abschiebung in einer Weise behindern, welche nicht durch einfachen Zwang überwunden werden kann (BGH, NJW 1986, 3024; BGH, FGPrax 2000, 130).
  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08
    Da der Betroffene aber aus einem sicheren Drittstaat (Italien) eingereist war, war ihm der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht schon mit der Stellung eines Asylgesuchs, sondern erst nach Stellung eines förmlichen Antrags nach § 14 AsylVfG gestattet, § 55 Abs. 1 S. 3 AsylVfG (Senat, Beschluss v. 22.1.2008 - 1 W 371/07 - zu Punkt IV am Ende).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, einem Betroffenen, der es unterlassen hat, um Rechtsschutz in einem bereits anhängigen Verfahren nachzusuchen, eine weitere - hier unbefristete - Rechtsschutzmöglichkeit zu eröffnen (vgl. KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Diese Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung bei der Prüfung der Haftaufhebung führt aber nicht dazu, dass die formelle Rechtskraft unterlaufen werden darf (OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Etwas anderes gilt für dieses Verfahren nur dann, wenn die Entscheidung über den Feststellungsantrag die formelle Rechtskraft der Haftanordnung durchbräche (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Umdruck S. 6; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223 = InfAuslR 2009, 80, 81).
  • OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09

    D (A), Abschiebungshaft, Aufhebungsantrag, Feststellungsantrag,

    Während das OLG München (FGPrax 05, 276, zitiert nach juris) entschieden hat, dass nicht in vorangegangene und durch Zeitablauf überholte Haftentscheidungen eingegriffen werden kann, und das Kammergericht (Beschluss vom 29. August 2008, 1 W 251/08, zitiert nach juris) in dem Fall, dass ein Haftaufhebungsantrag erst nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde gegen den die Haft anordnenden Beschluss gestellt worden ist, es für nahe liegend hält, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit jedenfalls für die Zeit nach Stellung eines Aufhebungsantrags als zulässig anzusehen, sah das OLG Düsseldorf ( Beschluss vom 24. Juli 2002, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang) das Gericht im Rahmen eines Aufhebungsantrags während andauernder Abschiebungshaft demgegenüber ohne weitere Prüfung für befugt an, die aktuell zugrundeliegende Haftanordnung nach Erledigung aufzuheben und die vollzogene Abschiebungshaft für von Anfang an rechtswidrig zu erklären.
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